Betreuung Zu Hause

Nachbetreuung im Überblick

Seit 1.1.2017 haben alle Frauen in Österreich nach der Entbindung, unabhängig vom Tag der Entlassung, Anspruch auf Hebammenbetreuung in den ersten 8 Lebenswochen ihres Kindes.

Bei einer ambulanten Geburt verlässt die Wöchnerin mit ihrem Kind innerhalb von 24 Stunden nach der Geburt das Krankenhaus und wird von einer freiberuflichen Hebamme zu Hause nachbetreut.

Bei der ambulanten Geburt besteht Anspruch auf:
  • bis zu 2 Hausbesuche während der Schwangerschaft
  • täglich 1 Hausbesuch vom 1. bis zum 5. Tag nach der Geburt
  • bei Problemen (z.B. Stillschwierigkeiten, Dammverletzungen, etc.) sind weitere 7 Hausbesuche in den ersten 8 Lebenswochen des Kindes möglich.
Bei der Entlassung ab 24 Stunden nach der Geburt besteht Anspruch auf:
  • täglich 1 Hausbesuch ab dem Tag der Entlassung bis zum 5. Tag nach der Geburt
  • bei Problemen (zb Stillschwierigkeiten, Dammverletzungen,...) sind
  • weitere 7 Hausbesuche in den ersten 8 Lebenswochen des Kindes möglich.

Diese Leistungen sind für Sie bei Inanspruchnahme einer Hebamme mit Kassenvertrag kostenlos. Bei Betreuung durch eine Wahlhebamme erhalten Sie 80% des Kassentarifs erstattet. Hier finden Sie die Kassentarife im Überblick.

Unser Tarif für einen Hausbesuch beträgt
  • € 80,00 für die erste Stunde
  • € 20,00 für jede weitere angefangene 1/4 Stunde
  • zuzüglich KM-Geld.

Texte: © 2006 - 2020 - - Eveline Binder | zuletzt aktualisiert: | Bilder: © 2016 Andreas Obendrauf

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